Pressemitteilung GRC 17.05.2023
/von Volker GöbelKinder ab 4 Jahren können erfolgreich Wiederbelebung erlernen und so zu Lebensretter*innen werden
Neues wissenschaftliches Statement veröffentlicht
Köln, 17.05.2023
Bereits mit nur 4 Jahren können Kinder die ersten Schritte der Wiederbelebung erlenen – das zeigen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Wiederbelebung. Das International Liaison Committee on Resuscitation (ILCOR)
hat ein neues Statement zur Schüler*innenausbildung in Wiederbelebung „KIDS SAVE LIVES“ unter Leitung von Professor Bernd Böttiger, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, veröffentlicht. Das Statement verdeutlicht auch, welches Potenzial die Schulung in Reanimationstechniken in Schulen auf die Überlebensrate von Betroffenen nach einem Herz-Kreislaufstillstand hat. Die Ausbildung von Schulkindern wird somit zu einer Schlüsselstrategie, um die Laienreanimationsquote dauerhaft zu erhöhen.
Das International Liaison Committee on Resuscitation (ILCOR) ist der weltweite Dachverband aller Wiederbelebungsorganisationen. Als Verbund aus Reanimationsinstitutionen und Fachverbänden bewertet das ILCOR regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Wiederbelebung und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab. Das neu veröffentlichte Statement „KIDS SAVE LIVES: Basic Life Support Education for Schoolchildren: A Narrative Review and Scientific Statement From the International Liaison Committee on Resuscitation” ist durch eine weltweite Zusammenarbeit von 18 hochrangigen internationalen Wissenschaftler*innen aus 10 Ländern entstanden. Herr Professor Dr. Bernd W.
Böttiger, der auch Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung ist, leitete das Projekt. Das Statement wurde in gleich zwei hochrangigen wissenschaftlichen Journalen, Circulation im amerikanischen Raum und Resuscitation
für den europäischen Raum, veröffentlicht. Ziel dieser wichtigen Arbeit war eine Bewertung der gesamten vorhandenen internationalen Literatur über die Ausbildung von Schulkindern in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, sagt Böttiger. Die
zusammenfassenden Erkenntnisse verdeutlichen die hohe Bedeutung der Ausbildung von Schulkindern in Wiederbelebung, bereits in jüngsten Jahren können lebensrettende Maßnahmen erlernt und umgesetzt werden. Daneben werden konkrete
Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Schulunterrichts aufgeführt. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herz-Kreislaufstillstände gehören zu den häufigsten Todesursachen weltweit. Es ist dabei erwiesen, dass schnelles und effektives Handeln durch Wiederbelebungsmaßnahmen, wie die Herzdruckmassage, die Überlebenschancen der Betroffenen verdreifachen können. Indem Schüler*innen in diesen Techniken geschult werden („KIDS SAVE LIVES“), können sie im Notfall
schnell und effektiv handeln und viele Leben retten. Das ILCOR Statement unterstreicht folgende Ergebnisse:
• Schulkinder sind hoch motiviert, Wiederbelebungsmaßnahmen zu erlernen und durchzuführen, ihr Wissen mit Familie und Freund*innen zu teilen und damit als Multiplikatoren zu dienen.
• Schon im Alter von 4 Jahren sind Kinder in der Lage, die grundlegenden Schritte der Wiederbelebung zu erlernen. Ab diesem Alter können sie nach einem Training z.B. eine nicht normale Atmung und eine Bewusstlosigkeit erkennen. Damit ist ein
früher Beginn des Wiederbelebungstrainings möglich. Mit spätestens 6 Jahren können Kinder nach einem Unterricht erklären, wie man den Notruf wählt und teilen korrekte Informationen zum Notfall mit.
• Die nötige Kompressionstiefe bei einer Herzdruckmassage beträgt 5-6 cm bei Erwachsenen. Dazu wird pro Minute 100–120-mal der Brustkorb in Höhe der Brustwarzen mit beiden Händen abwechselnd eingedrückt und entlastet. Diese
effektive Kompressionstiefe kann ab einem Alter von etwa 10-12 Jahren erreicht werden. Beeinflusst wird die Tiefe vorwiegend von Körpergewicht und Body-Mass-Index (Köpergewicht in Relation zu Körpergröße) des Kindes. Trotz dessen sollte
auch jüngeren Kindern die korrekte Kompressionstiefe und -frequenz unterrichtet werden, auch wenn sie diese u.U. beim Training nicht erreichen, um das Wissen langfristig zu fundieren und damit diese ggf. dabeistehende ältere Menschen
entsprechend anweisen können.
• Regelmäßiges Training der Wiederbelebungstechniken festigt die Fähigkeiten langfristig. Wird das Training bei den jüngsten Kindern begonnen, entwickeln und verankern sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse dauerhaft. Damit wird ein 4-jähriges
Kind, das weiß, wie man den Notruf wählt, zu einem 10-jährigen jungen Menschen, der eine effektive Herzdruckmassage ausführen kann.
Das ILCOR Statement unterstreicht die außerordentlich hohe Bedeutung der Schüler*innenausbildung in Wiederbelebung, angefangen bei den Jüngsten. Empfehlenswert ist ein kontinuierliches 2-stündiges jährliches Training mit einer
Kombination aus Theorie und Praxis, z.B. durch Lehrkräfte. Das Review empfiehlt alle Schulkinder, unabhängig ihres Alters, in Wiederbelebungsmaßnahmen zu schulen. Der Fokus liegt auf den Schritten „PRÜFEN-RUFEN-DRÜCKEN“. Auch der Deutsche
Rat für Wiederbelebung setzt sich seit Jahren für die Implementierung eines verpflichtenden Reanimationsunterrichts für alle Schulkinder in Deutschland, spätestens ab der 7. Klasse, ein.
„Wiederbeleben ist kinderleicht, auch für Erwachsene. Alles, was man dazu braucht, sind zwei Hände. Jede und jeder kann so ein Leben retten.“, so Professor Bernd Böttiger.
Anbei finden Sie die Links zu den Publikationen:
Circulation: https://www.ahajournals.org/doi/10.1161/CIR.0000000000001128
Resuscitation: https://doi.org/10.1016/j.resuscitation.2023.109772
Kontakt/Rückfragen:
presse@grc-org.de
Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC) wurde
im Dezember 2007 gegründet und zählt mittlerweile über 1.800 Mitglieder, 18
Mitglieds-organisationen, 47 Fördermitglieder und zahlreiche Businesspartner. Ziel
des GRC ist es, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Organisationen und
Personen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Wiederbelebung befassen, zu
unterstützen und zu harmonisieren sowie die Laienreanimation und die
Schüler*innenausbildung in Wiederbelebung zu fördern.
Geschäftsstelle: c/o Universitätsklinikum Ulm, Sektion Notfallmedizin, Frau Hellmann, Prittwitzstraße 43, 89070 Ulm
E-Mail: info@grc-org.de, www.grc-org.de
Vorstandsvorsitzender des GRC e.V.: Prof. Dr. med. Bernd Böttiger, Universitätsklinikum Köln, Kerpener Str. 62, 50937 Köln
VR 720097 Amtsgericht Ulm; Steuernummer 88041/43807; Internationale Steuernummer DE 278191275